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Richtern ein, daß Großen und Kleinen, Armen und Reichen gleiche und unparteiische Gerechtigkeit zuteil werde. Sie sollten bedenken, daß sie sich einstens vor dem Richterstnhl Gottes zu verantworten hätten, und sollten dafür sorgen, daß die Seufzer der Witweu und Waisen nicht auf ihr und ihrer Kinder Haupt kämen. Die Herausgabe eines zweiten von ihm angeordneten Gesetzbuches „das allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten" erlebte er nicht mehr; es erschien unter seinem Nachfolger. Die Anwendung der Folter verbot er im Gerichtsverfahren. Wie sehr er sich selbst vor dem Gesetze beugte, zeigt die bekannte Erzählung: Der König und der Müller.*) Besonders war er darauf bedacht, den Wohlstand und damit die Steuerkraft feiner Untertanen zu heben. Gleich im Anfang feiner Regierung zog er viele Ansiedler in fein Land. Die Württemberger brachte er in Gegenden mit gutem Ackerboden, die Holländer verwandte er zur Verbesserung der Viehzucht, die Pfälzer für Garten- und Obstbau, die Italiener zur Hebung des Seidenbaues. In siebenjähriger Arbeit entwässerte er den Oderbruch und gewann eine so große Bodenfläche, daß er sagen konnte: „Hier habe ich eine Provinz im Frieden erobert." Weiteres fruchtbares Land gewann er durch Entsumpfung des Warthe- und Netzebruches. Berlin erhielt unter der Regierung des großen Königs die erste Por-zellansabrik. Um den Tuchwebereien der Mark gute Wolle zu liefern, wurde das spanische Edelschaf im Lande eingeführt. In Schlesien blühte bald die Leinenfabrikation. Um den Handel in die Höhe zu bringen, baute er drei große Kanäle: den Plnuefchen Kanal, der Elbe und Havel, den Finowkanal, der Havel und Oder, und den Bromberger Kanal, der Netze, Brahe und Weichfel verbindet. Auch der Schule wandte er feine Sorge zu. Er erließ das Generallandfchulreglement, in dem er Bestimmungen über Schulbesuch, Schulgeld, Schulzeit, Anstellung der Lehrer traf, wie sie heute noch in Geltung sind. Alle diese Arbeiten unternahm er nur aus Liebe zu seinen Untertanen. „Die Völker sind nicht um der Regenten willen, sondern die Regenten um der Völker willen vorhanden," lautete einer seiner Aussprüche. In derselben hochsinnigen Anschauung sprach er auch das Wort: „Ich bin nur der erste Diener des Staates." Seine Lebensweise war einfach und prunklos. Am liebsten verweilte er aus dem Schlosse Sanssonei bei Potsdam. Es ist ein durchaus prunkloses, aber recht wohnliches Gebäude in einem großen Parke mit prächtigen Bäumen. Der König erhob sich täglich in früher Morgenstunde, las die eingegangenen Briefe und Berichte über Staatsangelegenheiten und schrieb auf den Rand derselben seine Entscheidungen. Im Laufe des Vormittags kamen die Minister
*) Vergl. im Anhang das betreffende Gedicht.
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TM Hauptwörter (200): [T119: [Fluß See Kanal Strom Lauf Wasser Land Ufer Mündung Elbe], T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T151: [König Volk Kaiser Reich Fürst Land Gott Wilhelm Deutschland Frieden], T133: [Boden Land Ackerbau Klima Wald Viehzucht Teil Wiese Anbau Fruchtbarkeit], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König]]
Extrahierte Ortsnamen: Gottes Berlin Schlesien Weichfel Potsdam
Ergänzung für die Oberstufe.
11
Taubstummenanstalten (Berlin, Wriezen, Guben), einer Blindenanstalt (Steglitz),
einer Krüppelanstalt (Nowawes), in Waisenhäusern (Rummelsburg) und Ret-
tungshäusern.
Die Rechtspflege wird geübt vou den Schiedsmänner::, 104 Amtsgerichten
(1 Richter und 2 Schöffen; leichte Straffälle), 9 Landgerichten (3 oder 5 Richter;
schwerere Straffälle), 9 Schwurgerichten (3 Richter und 12 Geschworene;
die schwersten Vergehen), die alljährlich mehreremal bei den Landgerichten
zusammentreten, und dem Oberlandesgericht („Kammergericht" in Berlin;
5 Richter; Berufungen gegen Urteile der Landgerichte). Die öffentliche Anklage
wird bei den Amtsgerichten durch die Amtsanwälte, im übrigen durch die Staats-
auwälte erhoben. Streitigkeiten zwischen Angestellten und Arbeitgebern schlich-
ten die Gewerbe- und Handelsgerichte. In Gefängnissen und Zuchthäusern
(Moabit, Plötzensee, Sonnenburg, Luckau, Kottbus) bemüht man sich, die Ver-
urteilten einem geordneten Leben zurückzugewinnen.
Die in der Mark stehenden Heeresteile waren von jeher der erprobte Kern
des preußischen Heeres; sie bilden das Gardekorps und das 3. Armeekorps. Das
erstere besteht aus den stattlichsten Mannschaften aller Provinzen und ist zum
größten Teil in Berlin und Potsdam untergebracht; das letztere setzt sich aus
Söhnen der Mark zusammen und liegt in 19 Garnisonen. Die Landesfestuugeu
siud Küstriu und Spandau (Juliusturm). An Einrichtungen zur Ausbildung
der Offiziere und Soldaten sind vorhanden eine Kriegsakademie (Berlin),
Kadetteuaustalteu (Groß-Lichterfelde, Potsdam), eine Kriegsschule, eiue Unter-
offizierschule, ein Militärwaisenhaus (Potsdam), Schießplätze (Jüterbog, Kum-
mersdors, Tegel), Truppenübungsplätze (Tempelhofer Feld, Döberitz) und ein
Übungsplatz für die Luftschisserabteiluug (Tegel).
9. Siedlungen.
Die heutigen Siedlungen der Mark gehen in ihrem Ursprünge meist auf alte
wendische Dörfer zurück. Die Kolonisten, die bei der Eroberung des Landes
durch die Deutscheu sich in ihm niederließen, erhielten sie samt ihrer Feldmark
zugeteilt. Zuweilen mußten sie aber auch ueue Dörfer gründen; man erkennt
diese an ihren deutschen Namen. Für das erblich überwiesene Land hatten sie
einen Erbzins (Schult) an den Landesherrn durch den „Schultheißen" (Schulzen)
zu entrichten; dieser erhielt ein größeres Gut, war frei vom Erbzins und hatte
die polizeiliche Aufsicht und niedere Gerichtsbarkeit auszuüben.
Den Rittern, die bei der Eroberung des Landes geholfen hatten, wurden oft
neben den Dörfern größere Güter zugewiesen; es sind die heutigen Ritter-
güter.
Auch Klöster wurden bei der Eroberung der Mark gegründet. Die meisten
gehörten dem Mönchsorden der Zisterzienser aus Südfrankreich. (Marienwalde,
Chorin, Neuzelle, Dobrilugk, Zinna, Lehnin.) Nach der Einführung der Refor-
matiou wurden sie allmählich aufgehoben; die Gebäude siud zuweilen noch erhalten.
In der Zeit der Eroberung der Mark durch die Deutscheu entstanden auch
die meisten Städte. Viele entwickelten sich aus wendischen Dörfern (Köpenick),
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T13: [Stadt Elbe Hamburg Berlin Provinz Bremen Land Lübeck Hannover Weser], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
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TM Hauptwörter (200): [T66: [Stadt Kreis Einw. Berlin Einwohner Schloß Regierungsbezirk Sitz Provinz Düsseldorf], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T60: [Mann Heer Jahr Offizier Soldat Landwehr Truppe Krieg Armee Regiment]]
Extrahierte Ortsnamen: Berlin Wriezen Guben Steglitz Nowawes Rummelsburg Berlin Moabit Sonnenburg Luckau Berlin Potsdam Spandau Berlin Kadetteuaustalteu Potsdam Potsdam Tegel Tegel Chorin Neuzelle Dobrilugk Zinna Lehnin
104
ficht solcher Waren, welche im Lande selber hergestellt werden Konnten, verbot der König oder belegte sie mit sehr hohen Eingangszllen, eme Ausfuhr von Rohstoffen durftenichtstattfinden (Merkantilstem)!
Auf diese Weise erhielten Tausende von Menschen eine lohnende Beschftigung, und preuische Erzeugnisse fanden ihren Weg bis nach Amerika.
. Auch grndete Friedrich zu Berlin eine Bank, bei der sich die Kaufleute zur Anlage oder zum vorteilhafteren Betriebe ihres Geschftes gegen mige Zinsen Geld leihen konnten, damit sie Wucherern nicht in die Hnde fielen.
Zur Hebung des Binnenhandels und Erleichterung des Ver-kehr3 setzte Friedrich Weichsel, Elbe und Oder miteinander in Ver-blndnng; er legte den Bromberger, Plauenschen und Finow-Kanal an. Durch Schaffung eines Seehafens an der Mndung der Oder in die Ostsee (in Swinemnde) wurde Stettin bald eine sehr wohlhabende Handelsstadt. - Die Seehandlung sollte den ber-seeifchen Handel Preuens untersttzen.
Fr Handel und Gewerbe rief der König gleich zu Anfang seiner Regierung eine eigene Ministe rialab teilnng ins Leben.
5. Sorge fr die Rechtspflege. Um die Rechtspflege hat sich Friedrich auerordentlich verdient gemacht. Im Verein mit den tchtigen Juristen Eoeeeji und von Earmer arbeitete er an der Verbesserung des Gerichtswesens. Er trennte die Justiz von der Verwaltung und erlie eine neue Gerichtsordnung (Codex Fridericianns). Eine neue Prozeordnung bestimmte, da jeder Proze binnen Jahresfrist erledigt fein mute. Von feinem Grokanzler von Earmer lie er dasmllgemeine Landrecht ausarbeiten, das.erfte bedeutendere Gesetzbuch in deutscher Sprache. Zu Friedrichs Zelten war hier und dort die Folter noch im Gebrauch; er schaffte sie ab und machte ebenfalls den H exen pro z essen fr immer ein Ende. Der König setzte rechtskundige Richter ein und forderte von ihnen strenge Gerechtigkeit, jhr mt wissen," sagte er zu ihnen, da der geringste Bauer, ja Bettler ebensowohl ein Mensch ist, wie Seine Majestt, indem vor der Justiz alle Leute gleich sind, es mag sein ein Prinz, der gegen einen Bauern klagt, oder auch umgekehrt, so ist der Prinz vor der Justiz dem Bauer gleich und mu nach der Gerechtigkeit verfahren werden ohne
) Der Franzose Mirabeau jagt von diesem efe^e: Mit diesem Werke ist Preußen dem brigen Europa um ein Jahrhundert voraus."
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Extrahierte Personennamen: Friedrich Friedrich Friedrich_Weichsel Friedrich Friedrich Friedrich Friedrichs Friedrichs Mirabeau
Extrahierte Ortsnamen: Amerika Berlin Ostsee Swinemnde Stettin Europa
495
ser konnten die Städte, welche nicht schon die Reichsunmittelbarkeit
erlangt hatten, nichts erwarten. Somit ganz auf sich selbst verwie-
sen suchten und fanden sie in dem Hansebund das Mittel und den
Weg zur.freiheit. Dieser Bund hat einen dunkeln und kleinen
Anfang gehabt; er ist im Anfange des 13. Jahrhunderts ans der
Vereinigung einiger Seestädte zum Schutzbund zur Ausbreitung ih-
res Handels hervorgegangen. Im 13. Jahrhundert umfaßte die
Verbindung nur 10 bis 12 meistens an der Ostsee gelegene Städte;
aber im 14. Jahrhundert wuchs die Zahl der Theilnehmenden rasch,
die Verfassung des Bundes bildete sich aus und derselbe nannte sich
nun deutsche Hanse. (Das Wort Hanse oder Hansa bedeutet
kaufmännische Verbindung.) Die ersten Mitglieder des Bundes wa-
ren die Ostseestädte, Lübek an der Spitze; bald folgten die Städte
in Holstein, Hamburg und Bremen und immer weiter westlich reihte
sich Stadt an Stadt. Von dem Ausflusse der Schelde bis nach
Esthland- erstreckte sich der Bund und zählte mehr als siebzig Mit-
glieder. Nicht bloß Seestädte, sondern auch viele im Innern Nord-
deutschlands liegende Städte gehörten dazu, wie Köln, Osnabrück,
Braunschweig, Magdeburg, Hildesheim, Berlin, Kulm, Thorn u. s. w.
Schutz und Ausbreitung des Handels, vorzüglich des auswärtigen,
die Behauptung bereits erworbener und die Erwerbung neuer Han-
delsprivilegien und Rechte, gemeinschaftliche Vertheidigung gegen
Angriffe, Sicherheit der Wasser- und Landstraßen und schiedsrichter-
liche Vermittelung in allen Streitigkeiten der Bundesglieder waren
die Hauptzwecke der Verbindung. Die höchste Bundesgewalt stand
den städtischen Deputirlen zu, welche sich auf einem Hansetag (einer
Tagfahrl) rechtskräftig versammelt hatten. Obgleich der Ört der
Versammlung gesetzlich auf keine bestimmte Stadt beschränkt war,
so hatte man sich doch allmälig gewöhnt, das alte und mächtige
Lübek als das Haupt der Hanse anzusehen und vorzugsweise inner-
halb seiner Mauern die Bundesangelegenheiten zu berathschlagen.
Nach den Statuten sollten die Tagfahrten von drei zu drei Jahren
berufen werden, aber während der Blüthezeit des Bundes ging sel-
ten ein Jahr vorüber, daß nicht eine außerordentliche Sitzung ge-
halten wurde. Zu diesen Tagfahrten schickten nicht selten die größ-
ten Fürsten, der Kaiser, die Könige von England und Frankreich,
Schweden und Dänemark außerordentliche Gesandte, um ihre An-
liegen bei der Hanse vorzubringen. Die Gesandten wurden mit
großen Ehren empfangen, aber zu den Sitzungen hatten sie keinen
Zutritt. Bei dem wachsenden Umfang der Hanse und ihrer Aus-
dehnung bis tief in das Binnenland stellte sich bald als zweckmäßig
heraus, die Bundesstädte in mehrere Kreise oder Quartiere abzu-
theilen, welche unter Vorsitz einer Haupt- oder Quartierstadt alle
ihren Bezirk betreffenden Angelegenheiten verhandelten, den Bedräng-
ten Hülfe leisteten und sich über die auf dem allgemeinen Hansetag
zu stellenden Anträge beriethen. Anfangs waren es drei, später vier
Quartiere. An der Spitze des wendischen Kreises stand Lübeck, an
der Spitze des preußisch-livländischen Danzig; Köln war die Haupt-
stadt des westfälischen, Braunschweig die des sächsischen Kreises.
Der Hauptschauplatz des hanseatischen Handels war der Norden
Europa's, Rußland, Schweden, Norwegen und Dänemark. Die
TM Hauptwörter (50): [T13: [Stadt Elbe Hamburg Berlin Provinz Bremen Land Lübeck Hannover Weser], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
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Extrahierte Ortsnamen: Ostsee Holstein Hamburg Bremen Esthland- Braunschweig Magdeburg Hildesheim Berlin Kulm Thorn England Frankreich Schweden Binnenland Danzig Schweden Norwegen
— 125 — 1
schweiq bei Auerstädt geschlagen. Auch hier fehlte bei den Preußen die planmäßige Führung. Gleich zu Anfang der Schlacht verlor der Herzog durch euren Schuß das Augenlicht. Das vergrößerte die Verwirrung. Die Tapferkeit der einzelnen Haufen konnte die Niederlage nicht abwenden. Der König und die Königin selbst mußten eilen, um nicht in Gefangenschaft zu geraten.
4 Ve^at und Feigheit. Nach dieser furchtbaren Niederlage fehlte es den meisten Feldherren und Festungskommandanten an Mut, den Franzosen Widerstand zu leisten. Die woh'besetzten Festungen Erfurt, Spandau, Stettin, Küstrin, Hameln und Magdeburg ergaben sich, ohne einen Schuß zu tuu. Es war schmachvoll! Lachend sagte Napoleon zu einem seiner Generale: „Da Ihre Husaren Festungen erobern, so kann ich meine Geschütze einschmelzen lassen." Als sich französische Armeen der Hauptstadt näherten, wollten sich die Bewohner B e r l it iv bewaffnen und Widerstand leisten. Aber der Stadtkommandant dämpfte bald ihren Mut mit dem Befehle: „Ruhe ist die erste Bürgerpflicht." So konnte denn Napoleon schon am 27. Oktober ungehindert in Berlin einziehen.
5 Treue, a) Befehlshaber von Festungen. In dieser trüben Zeit fehlte es aber auch nicht an Männern, die ihrem Vaterlande treu blieben und sich vor dem gewaltigen Sieger nicht beugten. Als der Kommandant von Graudenz aufgefordert wurde, sich zu ergeben, weil es keinen König von Preußen mehr gebe, ließ er sagen: „Nun, so gibt es doch noch einen König von Graudenz." Der Kommandant von Pillau versammelte alle seine Offiziere, stellte einen Sarg in ihre Mitte und sagte:
„Kameraden,lebendigübergebe ich diese Festung nicht: hier ist mein Sarg, wer mich überlebt, lege meine Gebeine da hinein. Wer es nun mit mir hält, der schwöre: ,Preußen oder
Todalle schwuren, und Pillau wurde gerettet. Die Festung Kolb erg wurde durch Schill, Nettelbeck und Gneisenau so wacker verteidigt, daß sie von den Franzosen nicht genommen werden konnte.
Nettelbeck war ein Bürger in Kolberg. Er war früher Seemann gewesen und jetzt bald 70 Jahre alt. Auf fein Bittgesuch an .den König
Joachim Nettelbeck«
Nach der Natur auf Stein gezeichnet von L. Heine.
TM Hauptwörter (50): [T2: [Schweden Friedrich Heer Schlacht Sachsen König Gustav Kaiser Krieg Schlesien], T28: [Schlacht Heer Feind Mann Armee Napoleon Franzose General Truppe Preußen], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand]]
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Extrahierte Personennamen: Napoleon Napoleon Kolb Nettelbeck Nettelbeck Joachim_Nettelbeck« L._Heine
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
54 Deutscher Handel am Ausgang des Mittelalters.
entblößten und sonstigen Unfug trieben. Vor dem Ende der Fahrt traten Vogt und Schöffen zusammen, ersterer dankte ab und sprach: „Was sich aus dem Schiffe zugetragen, das soll einer dem andern verzeihen und tot und ab sein lassen. Was wir geurteilt, das ist geschehen um Gericht und Gerechtigkeit. Darum bitte ich jeden im Namen ehrlichen Gerichts, daß er die Feindschaft ablege, die er auf den andern geschöpft, und bei'salz und Brot einen Eid schwöre, der Sache im argen nicht wieder zu gedeukeu. Wer sich aber beschwert erachtet, der soll nach alter Gewohnheit den Strand-vogt anrufen und vor Sonnenuntergang das Urteil begehren." Jeder aß dann Brot und Salz, einer verzieh dem andern, was vorgefallen. Sobald man im Hafen gelandet, wurde der Sack mit den Strafgeldern dem Strandvogt übergeben, anf daß er sie unter die Armen verteile.
Die Größe der Dauziger Schiffe fchwaukte zwischen sechzig und dreihundert Getreidelasten. Das große Schiff „Peter von Danzig" hatte zu Zeiten vierhundert Mann Besatzung. Mit starken, zuweilen sogar doppelten Vorderkastellen versehen, leisteten die größeren Schiffe gleichzeitig den Dienst einer Kriegs- und Handelsmarine. Im Schiffsbau entwickelte Danzig, den Waldreichtum seiner Hinterländer fleißig benutzend, eine hervorragende Betriebsamkeit; die auf seinen Werften gebauten Schiffe waren ebenso gesucht, wie alles von dort ausgeführte rohe und verarbeitete Schiffsmaterial.
Die meisten Geschäfte nach dem Auslande betrieb Danzig in Verbindung mit Lübeckern oder wenigstens unter Mitwirkung von Lübeck, dessen Handelsblüte vornehmlich auf feinem lange Zeit hindurch fast ausschließlichen Handel mit Riga, Reval, Dorpat, Nowgorod und anderen Niederlassungen der Russen beruhte. Unter Lübecks Vermittelung wurden die russischen Rohprodukte, vereint mit den Erzeugnissen der polnischen und litauischen Ebenen, Holz, Teer, feinere und gröbere Pelzwaren, Felle und Leder, Wachs und Honig, Fettwaren und Fleisch, Getreide, Flachs und anderes nach dem Westen vertrieben und dagegen die Natur- und Kunsterzeugnisse Deutschlands, Flanderns und Englands zurückgebracht. Das berühmte lübische Bier wurde durch deu ganzen Norden verschickt. Der Fremden- und Geschäftsverkehr in Lübeck belebte sich immer mehr, weil Lübeck unter allen baltischen Plätzen der Haupthafen war für die großen Züge von Kaufleuten, Handwerkern, Rittern und anderen Reisenden, welche bis ins 16. Jahrhundert hinein jährlich nach Livland gingen oder von dort zurückkehrten. Lübeck allein, rühmte Aeneas Sylvins im Jahre 1458, sei an Reichtum und Macht so gewaltig, daß die Königreiche Dänemark, Schweden und Norwegen gewohnt wären, auf feinen Wink Könige anzunehmen oder abzusetzen.
Sehr bedeutend war auch der Handel von Breslau. Durch seine Handelslinien anf Wien und Preßbnrg übernahm Breslan die Vermittelung zwischen der Ostsee und der Donau, knüpfte zugleich durch Böhmen und Sachsen über Prag und Dresden bis nach Leipzig das Ober-
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Niedersachsen
Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
Inhalt: Zeit: Neuzeit
Geschlecht (WdK): koedukativ
Konfession (WdK): offen für alle
— 94 —
bare Verletzung des Landfriedens wiederholt Klage beim Kaiserlichen Kammergericht zu erheben, und dieses raffte sich dazu auf, den Landfriedensbrecher wenigstens aufzufordern, sich zu verantworten. Diese Aufforderung geschah öffentlich; denn da Wiben Peter, wie es in der Ladung heißt, „kein bleiblich Heimwesen", d. h. keinen festen Wohnsitz hatte, so konnte ihm dieselbe nicht persönlich zugestellt werden. Vielleicht war es auch die Furcht, die die Gerichtsboten abhielt, mit dem tollkühnen Manne selbst in Berührung zu treten. So wurde denn die Ladung an beiden Ufern der Elbe an Rathäusern und Pfarrkirchen angeschlagen, z. B. in Itzehoe, Neumünster, Segeberg, Oldesloe, Lübeck, Wismar, Hamburg, Bremen, Stade, Verden, Buxtehude und in vielen kleineren Orten. Wiben Peter erfuhr auf diese Weise wohl, daß etwas gegen ihn im Werke war, aber er machte sich nicht viel daraus, und daß er der Ladung keine Folge leistete, bedarf wohl keiner Erwähnung. Er fuhr unbehindert fort, die Dithmarschen zu schädigen, wie und wo er konnte; um jedoch völlig ungehindert in seinen Bewegungen zu sein, beschloß er, seinen Wohnsitz vom Festlande ganz aufs Meer zu verlegen und vor der Hand nur noch Streifzüge mit seinen Schiffen zu unternehmen.
Ix.
Von seinem Weibe und von seinen Kindern hörte Wiben Peter nur selten. Er wußte sie wohl geborgen im Schlosse des Grafen von Ahlefeld und im Schutze der edlen Gräfin, die ihm ja versprochen hatte, sich ihrer anzunehmen, und so konnte er über ihr Schicksal beruhigt sein. Jedenfalls waren sie dort besser ausgehoben, als wenn sie bei ihm gewesen wären und sein nnstätes Leben hätten teilen müssen, oder auch als wenn sie in Melders unter einer feindseligen Umgebung geblieben wären. Es war kein Mangel an Liebe, wenn Wiben Peter sich nicht so viel um seine Familie bekümmerte. Er, der wetterharte, vielgeprüfte Mann hing im Gegenteil mit herz-
TM Hauptwörter (50): [T36: [Stadt Mauer Tag Dorf Haus Burg Land Bauer Feind Bürger], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T13: [Stadt Elbe Hamburg Berlin Provinz Bremen Land Lübeck Hannover Weser]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T10: [Stadt Berlin Hamburg Elbe Einw. Magdeburg Stettin Festung Lübeck Provinz], T16: [Ende Körper Strom Bild Hebel Hand Auge Wasser Gegenstand Seite], T71: [Mann Volk Leben Sitte Zeit Vater Liebe Frau König Jugend]]
TM Hauptwörter (200): [T183: [Kind Lehrer Schüler Unterricht Schule Frage Stoff Aufgabe Zeit Geschichte], T49: [König Königin Herzog Peter Hof Elisabeth Minister Tod Graf Regierung], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T117: [Schleswig Däne Insel Holstein Eider Preußen Schanz Jütland Dänemark Karl], T33: [Gott Liebe Mensch Herz Leben Volk Ehre Vaterland gute Zeit]]
Extrahierte Personennamen: Peter Peter Peter Peter
— 19 —
Die Provinz Posen ist behufs eingehender und besserer Ver-
waltung in zwei Regierungsbezirke, Posen und Bromberg, ein-
geteilt. An der Spitze der Regierungsbezirke ^stehen die königlichen
Regierungen, deren Vorsteher die Regierungspräsidenten sind. Jeder
Regierungsbezirk zerfällt wiederum in Kreise und diese in Polizei-
distrikte. Die Provinz Posen umfaßt 42 Kreise, von denen 40
landrätliche Kreise, d. h. solche, die von Landräten verwaltet werden,
und zwei Stadtkreise (Posen und Bromberg) sind.
Die Verfassung der Städte ist durch die Städteordnung ge-
regelt. An der Spitze der städtischen Verwaltung steht als aus-
führende Behörde der Magistrat; beratende Behörde ist die Stadt-
verordnetenkörperschaft.
Ein anderer wichtiger Gegenstand der Verwaltung ist die
Rechtspflege. Nach der neuen Gerichtsverfassung vom 1. Oktober
1879 bildet die Provinz Posen den Bezirk des Oberlandesgerichts
Posen.
Die Gerichte der untersten Stufenfolge sind die Amtsgerichte.
Sie befinden bei Streitigkeiten in Bezug auf Besitztum bis zu dem
Wertbetrage von 300 Jfo\ ferner entscheiden sie bei Streitigkeiten
zwischen Herrschaft und Gesinde, Vermieter und Mieter u. s. w.;
desgleichen führen sie das Grundbuch, das Handelsregister und
leiten das Bankrott-, Vormuudschasts-, Erbschasts- und Testaments-
verfahren. Mit jedem Amtsgericht ist ein Schöffengericht verbunden;
dasselbe besteht aus einem Amtsrichter und zwei aus den Einsassen
des Amtsgerichtsbezirks gewählten Schöffen. Es entscheidet über
kleinere Vergehen.
Streitigkeiten über Gegenstände, deren Wert den Betrag von
300 J(o übersteigt, und größere Vergehen werden bei den Land-
gerichten abgeurteilt; desgleichen können Beschwerden und Berufungen
gegen Urteile der Amts- und Schöffengerichte dort eingebracht
werden. In diesem letzteren Falle sind die Landgerichte Gerichte
der zweiten Stufenfolge. Bei den Landgerichten treten in be-
stimmten Zeiträumen die Schwurgerichte zusammen, denen die Ab-
urteilung bestimmter Vergehen zusteht. Landgerichte befinden sich
zu Posen, Ostrowo, Lissa, Meseritz, Schneidemühl, Bromberg und
Gnesen.
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T13: [Stadt Elbe Hamburg Berlin Provinz Bremen Land Lübeck Hannover Weser], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T10: [Stadt Berlin Hamburg Elbe Einw. Magdeburg Stettin Festung Lübeck Provinz], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung]]
TM Hauptwörter (200): [T99: [Stadt Verwaltung Provinz Gemeinde Beamter Kreis König Spitze Land Angelegenheit], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T130: [Elbe Stadt Sachsen Provinz Saale Kreis Schlesien Elster Neiße Magdeburg], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme]]
7
Warum die sächsische Schweiz? — Die Elbe durchfließt
das Königreich Sachsen in nordwestlicher Richtung. Bei Pirna
tritt sie aus den Sandsteinfelsen heraus. Weiterhin kommt sie an
Dresden und Meißen vorbei. Dresden ist die Hauptstadt des
Königreichs Sachsen. Meiß'.en besitzt die älteste Porzellanfabrik in
Deutschland.
4. Die Elbe im Reg.-Bez. Merseburg.
Die Schwarze Elster.
Die Höhen des sächsischen Berglandes begleiten die Elbe bis
zu ihrem Eintritt in die Provinz Sachsen. Dieser Eintritt erfolgt
oberhalb der Stadt Mühlberg. Bei Mühlberg wurde im Jahre 1547
der Kurfürst Johann Friedrich der Großmütige von Karl V. geschlagen.
Welchen Regierungs-Bezirk unserer Provinz durchfließt die
Elbe zuerst? — Ihre Ufer sind von nun an meist flach, ja so
niedrig gelegen, daß das Land durch starke Dämme vor Ueber-
schwemmungen geschützt werden muß. Wodurch werden diese Ueberfchwem-
mungen veranlaßt? Zu welcher Jahreszeit treten sie also gewöhnlich ein? —
Nur an wenigen Stellen schieben sich Anhöhen, und auch dann
nur ganz unbedeutende, an eines der beiden Flußufer heran. So
ziehen die letzten Ausläufer des sächsischen Berglandes am linken
Ufer bis Torgau entlang.
Torgau treibt etwas Handel mit Holz und Getreide.
12000 Einwohner. Die Stadt besitzt ein Landgericht.
Das ist ein höheres Gericht. Die niederen Gerichte heißen Amts-
gerichte. Wer mit dem Urteilsspruche der Amtsgerichte nicht zufrieden ist,
kann sich an ein Landgericht wenden. Dieses hat dann das von dem
Amtsgerichte gefällte Urteil zu prüfen.
Bei Torgau besiegte Friedrich Ii. mit seinem Husarengeneral
Ziethen die Oesterreicher (3. November 1760).
Friedrich Ii. regierte als König von Preußen von 1740 bis 1786.
Mit Recht führt er den Beinamen „der Große". Groß war er als König
und Regent seines Landes, indem er unablässig für die Wohlfahrt seines
Volkes thätig war. Groß war er auch als Feldherr. Das hat er in den
drei Kriegen gezeigt, die er mit Maria Theresia, der Kaiserin von Oesterreich,
zu führen hatte. Da es sich bei diesen Kriegen um den Besitz Schlesiens
handelte, so werden dieselben die schlesischen Kriege genannt. Der letzte
derselben heißt auch der siebenjährige Krieg. Er dauerte nämlich 7 Jahre,
von 1756—1763. In diesem Kriege kämpfte Friedrich der Große fast ganz
allein, nur zeitweise von England unterstützt, gegen Oesterreicher. Russen und
Franzosen. Viele Schlachten wurden in diesem Kriege geschlagen. Eine der
blutigsten war die bei Torgau am 3. November 1760. Der österreichische
Feldherr Daun hatte sich mit seinem Heere, das dem preußischen an Zahl
überlegen war, auf den Anhöhen bei Torgau verschanzt. Friedrich beschloß,
ihn hier anzugreifen. Er teilte sein Heer in zwei Teile. Mit der einen
Hälfte wollte er selbst von vorn das österreichische Lager erstürmen, mit der
andern Hälfte aber sollte der General Ziethen dem Feind in den Rücken
TM Hauptwörter (50): [T2: [Schweden Friedrich Heer Schlacht Sachsen König Gustav Kaiser Krieg Schlesien], T13: [Stadt Elbe Hamburg Berlin Provinz Bremen Land Lübeck Hannover Weser], T18: [Gebirge Berg Teil Rhein Höhe Wald Fluß Alpen Seite Donau]]
TM Hauptwörter (100): [T85: [Friedrich Schlacht Heer Sachsen Schlesien Sieg König Böhmen Feind Kaiser], T49: [Berg Gebirge Höhe Fuß Ebene Seite Gipfel Gebirg Elbe Meer], T10: [Stadt Berlin Hamburg Elbe Einw. Magdeburg Stettin Festung Lübeck Provinz], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T16: [Ende Körper Strom Bild Hebel Hand Auge Wasser Gegenstand Seite]]
TM Hauptwörter (200): [T198: [Friedrich Schlacht Heer Schlesien Sachsen Armee Sieg General Mann Feind], T130: [Elbe Stadt Sachsen Provinz Saale Kreis Schlesien Elster Neiße Magdeburg], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T142: [Stadt Dorf Mauer Haus Burg Straße Kirche Schloß Graben Zeit], T119: [Fluß See Kanal Strom Lauf Wasser Land Ufer Mündung Elbe]]
Extrahierte Personennamen: Mühlberg Johann_Friedrich_der_Großmütige_von_Karl_V. Johann Friedrich Karl_V. Friedrich_Ii Friedrich Friedrich_Ii Friedrich Maria_Theresia Maria Theresia Friedrich_der_Große Friedrich Friedrich Friedrich
Extrahierte Ortsnamen: Sachsen Pirna Dresden Dresden Sachsen Deutschland Merseburg Sachsen Mühlberg Torgau Torgau Torgau Oesterreich England Torgau Torgau
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Ferner führen die Amtsgerichte das Grundbuch, das Handels-
register, das Erbschafts-, Vormundschafts- und Bankerottwesen.
Beim Amtsgericht wird eiu Schöffengericht gebildet, welches aus
dem Amtsrichter und zwei Bürgern als Schöffen besteht. Dieses
Gericht entscheidet über Strafvergehen, wie Diebstahl, Betrug
und Sachbeschädigung.
2. Wer da glaubt, daß ihm am Amts- oder Schösfeu-
gericht uicht recht geschehen sei, kann seine Sache vor das Land-
gericht in Naumburg bringen.
Wer mit dem Urteil des Landgerichtes nicht zufrieden
ist, weudet sich an das Oberlandesgericht, welches ebenfalls
in Naumburg ist. Das höchste Gericht des deutschen Reiches ist
das Reichsgericht in Leipzig.
Um strafbaren Handlungen nachzuforschen, die Anklage zu
erheben und Strafantrag zu stellen, ist bei jedem Amtsgericht ein
Amtsanwalt angestellt.
3. Die Gerichtsschreiber besorgen die notwendigen schriftlichen
Arbeiten, und der Gerichtsvollzieher hat die Vorladung zum
Gericht und das Urteil zuzustellen und, wenn nötig, die Pfändung
zu besorgen. Glaubt jemand, bei Gericht sein Recht nicht selbst
vertreten zu können, so beauftragt er einen Rechtsanwalt,
feilie Sache vorzutragen und zu verteidige».
4. Ilm dem kostspieligen Klagen vorzubeugen, hat man
Schiedsgerichte bestellt. Der Schiedsmann sucht die
streitenden Parteien zu versöhnen; gelingt das nicht, so kann die
Klage beim Gericht erhoben werden.
§ 30.
Tie Geschichte des Kreises Weitzenfels.
Schon im zehnten Jahrhundert hat eine Grafschaft Weißen-
fels bestanden, deren Gaugraf Erust vou Weißenfels uuter dem
deutschen Kaiser Heinrich I. im Kriege gegen die Hunnen in der
Schlacht bei Keuschberg (933) mitgefochten habeu foll. Es fehlen
jedoch nähere Nachrichten über die Größe und sonstigen Ver-
hältnisse dieser Graffchaft; erst aus dem 12. Jahrhundert sind
uns nähere Nachrichten überkommen, nach welchen im Jahre 1180
der aus dem Hause Wettin stammende Markgraf Otto zu Meißen,
der Reiche genannt, im Besitz der Grasschaft Weißenfels gewesen
ist. Durch das Testament des Kurfürsten Johann Georg von
Sachsen fiel im Jahre 1656 die frühere Grafschaft Weißenfels
mit anderen bedeutenden Besitzungen als selbständiges, der Ober-
Hoheit des Kurhauses unterworfenes Herzogtum an den Prinzen
August. Da dieser die Stadt Weißenfels zur Residenz machte,
führte die Seitenlinie des Kurhaufes Sachseu fortan den Namen
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T8: [Stadt Rhein Schloß Kreis Mainz Einw. Dorf Main Frankfurt Einwohner]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T37: [Friedrich Brandenburg Heinrich Herzog Sachsen Land Albrecht Kaiser Mark Johann], T10: [Stadt Berlin Hamburg Elbe Einw. Magdeburg Stettin Festung Lübeck Provinz]]
TM Hauptwörter (200): [T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T18: [Mark Brandenburg Land Albrecht Friedrich Kaiser Jahr Markgraf Haus Markgrafe]]
Extrahierte Personennamen: Heinrich_I. Heinrich_I. Otto Johann_Georg_von
Sachsen Johann August